Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Sie können gegen den AN Strafanzeige erstatten: Dieser hat sich wegen Diebstahls gemäß § 242 StGB sowie gegebenenfalls wegen Ausspähens von Daten gemäß § 202 a StGB:
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__202a.html
strafbar gemacht.
Darüber hinaus hat er sich einer unerlaubten Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke nach § 106 UrhG sowie einer gewerbsmäßigen unerlaubten Verwertung gemäß § 108 a UrhG strafbar gemacht:
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__106.html
https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/__108a.html
Wegen sämtlicher hier in Betracht kommenden Straftaten sollten Sie umgehend bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft Strafanzeige erstatte. Es wird daraufhin gegen den AN ein Ermittlungsverfahren eingeleitet werden.
Zudem haben Sie umfassende zivilrechtliche Ansprüche: Sie können die Herausgabe der Festplatte ebenso verlangen wie die unverzügliche Unterlassung der unter Urheberrechtsschutz stehenden Daten.
Sollte der AN Ihren Ansprüchen nicht freiwillig nachkommen, so können Sie gegen diesen erfolgreich gerichtlich vorgehen!
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Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt