Recht & Justiz
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Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Um welche Kosten geht es? Kindergarten?
Einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den monatlichen Kosten für die Kindertagesbetreuung haben Familien, denen die Belastung dafür nicht zuzumuten ist. Das Feststellen der zumutbaren Belastung erfolgt durch das Gegenüberstellen einer berechneten Belastungsgrenze mit dem Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils, der mit dem Kind zusammen lebt.
Wenn Sie kein hohes Einkommen haben, ist Ihrem Antrag auf Befreiung auch statt zu geben.
Ok, Ablehnung wegen Verspätung.
Gibt es denn Vorgaben, bis wann man die Befreiung beantragen muss? Das ist, wenn, dann kein Bundesgesetz, sondern vielleicht eine Gebührensatzung in Ihrer Gemeinde.
Aber eigentlich ist es auch rückwirkend machbar.
Daher sollte man Widerspruch einlegen.
"Einen Anspruch auf einen Zuschuss zu den monatlichen Kosten für die Kindertagesbetreuung haben Familien, denen die Belastung dafür nicht zuzumuten ist. Das Feststellen der zumutbaren Belastung erfolgt durch das Gegenüberstellen einer berechneten Belastungsgrenze mit dem Einkommen der Eltern bzw. des Elternteils, der mit dem Kind zusammen lebt.
Da ich über kein hohes Einkomemn verfüge, steht mir die Befreiung zu.
Einer rückwirkenden Befreiung steht auch nichts entgegen. Dies zu verweigern, ist rechtswidrig und verletzt mich in meinen Rechten."
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Steffan Schwerin
Rechtsanwalt