Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Selbstverständlich können Sie Ihren Einsatz zurückfordern, wenn keine vertragliche zeitliche Bindung vereinbart wurde.
Hierfür sollten Sie nachweisbar eine Frist zur Rückzahlung setzen und hernach mit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts drohen.
Eine Rechtsschutzversicherung dürfte nicht mehr helfen, da diese regelmäßig nur für Fälle gilt, die dem Rechtsgrund nach noch nicht angelegt sind. Ansonsten würde regelmäßig dann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen werden, wenn der Rechtsfall eintritt. Dies verhinder die entsprechenden Versicherungen.
Wenn der Broker nicht innerhalb der Frist ausbezahlt, können diesem auch die Kosten für einen Rechtsanwalt in Rechnung gestellt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-