Recht & Justiz
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Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
ob Sie ein Grundstück bzw. einen Stellplatz darauf mieten können, hängt letztlich vom Eigentümer ab.
Handelt es sich um öffentlichen Grund, der dem öffentlichen Straßenverkehr gewidmet ist, wird das in der Regel nicht funktionieren.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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Mit freundlichen Grüßen
Wenn es sich um normale öffentliche Parkplätze handelt, dürften die Erfolgsaussichten gering sein.
Fragen Sei mal bei Ihrer Bekannten genau nach, wie es dort ist!