Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
um Missverständnisse auszuschließen, muss ich zunächst nachfragen: Sind Sie denn anlässlich der Registrierung/Anmeldung ausdrücklich auf die Kostenpflicht des Dienstes hingewiesen worden?
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung!
Unter diesen Umständen sind Sie zu keinen Zahlungen verpflichtet, denn ein Verbraucher muss bei der Registrierung ausdrücklich durch einen klaren Hinweis darauf aufmerksam gemacht werden, dass mit der Registrierung eine Entgeltpflicht entsteht (§ 312 j BGB).
Auch ein versteckter Hinweis in den Vertragsbedingungen - AGB - wäre nicht ausreichend, da es sich insoweit um eine überraschende Klausel im Sinne des § 305 c BGB handeln würde.
Weisen Sie daher die Forderung unter ausdrücklicher Berufung auf die hier dargestellte Rechtslage zurück!
Klicken Sie für die in Anspruch genommene anwaltliche Beratung bitte abschließend oben auf die Bewertungsterne (=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfrage haben ("Dem Experten antworten"), denn nur dann wird meine Vergütung für die erbrachte Rechtsberatung an mich ausgezahlt.
Sie können nach Ihrer jetzigen Bewertung jederzeit und beliebig oft nachfragen!
Vielen Dank!