Recht & Justiz
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Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Es besteht kein Anspruch auf eine Rechnung, aber auf eine Quittung.
Sie sollten den Händler nochmal konkret auffordern, eine Quittung auszustellen.
Macht er das nicht kann man dies auch gerichtlich einklagen.
Steurrechtlich ja, aber zivilrechtlich nein.
Auch im HGB findet sich keine Regelung, dass man Anspruch auf eine Rechnung hat.
Ich hoffe, ich habe die Informationen zur Verfügung gestellt Sie gesucht haben. Wenn Sie mit meinem Service zufrieden sind, geben Sie bitte eine positive Bewertung, damit ich für meine Arbeit bezahlt werden kann. Wenn nicht, lassen Sie es mich wissen, damit ich Ihnen vielleicht noch besser helfen kann. Vielen Dank.
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Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt