Sehr geehrter Ratsuchender,
sehr gut!
Die Strafe ist von der jährlichen Steuerschuld abhängig und wurde am 2. Dezember 2008 mit einer neuen Grundsatzentscheidung des Bundesgerichtshofes (BGH) festgelegt (Az: 1 StR 416/08), wonach die Steuerhinterziehung mit ähnlichen Strafen wie Betrug behaftet ist.
Der Steuerschaden ist maßgeblich für die Strafzumessung.
Bis 50.000 Euro werden normalerweise Geldstrafen verhängt.
Sie sollten:
Den Schaden sofort zahlen, oder abert schon einmal beginnen in Raten zu zahlen
Einen Nachweis über die Zahlung zu den Akten geben.
Die Strafe bewegt sich so in etwa zwischen 50 und 120 Tagessätzen.
Ein Tagessatz ist Ihr monatliches Einkommen durch 30
Ich persönlich versuche immer bis zu 90 Tagessätze zu erreichen, denn dann sind Sie nicht vorbestraft
Insoweit kann man dealen
Geständnis , zahlen und bis zu 90 Tagessätze dürfte als Deal machbar sein