Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke, ***** ***** Justanswer genutzt haben.
Die Verjährung richtet sich nach §§ 195, 199 BGB und beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Schluss des Jahres zu laufen, indem die Rechnung ausgestellt wurde, also folglich zum 31.12.2018 und läuft bis zum 31.12.2021.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben und darf Sie um Bewertung der Antwort bitten. Falls noch Fragen bestehen, teilen Sie dies bitte mit.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass