Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass in dem von Ihnen beschriebenen Fall kein Widerrufsrecht besteht.
Das Widerrufsrecht wird vom Gesetzgeber in den §§ 355 ff. BGB geregelt. Sinn und Zweck ist der Schutz vor einem übereilten Vertragsschluss über das Internet, am Telefon oder an der Haustüre.
Wird ein Vertrag in den Räumlichkeiten des Unternehmens geschlossen, wird ein Widerrufsrecht nicht gewährt.
In diesem Fall könnten Sie höchstens den Vertrag nach § 119 BGB wegen Irrtum über vertragswesentliche Umstände wie Kosten etc. anfechten. Allerdings wird in diesem Fall ein Schadensersatz für den angefallenen Aufwand fällig.
Eine Anfechtung hat schriftlich, nachweisbar und unverzüglich zu erfolgen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-