Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Zunächst einmal sei klarstellend erwähnt, dass eine GbR auch ohne Vertrag begründet werden kann.
Weiter ist eine notarielle Beurkundung bei einer GbR (im Gegensatz zu einer GmbH) nicht notwendig und vom Gesetzgeber gefordert.
Allerdings dürfte der Anspruch des Notars gleichwohl bestehen. Denn eine Gebühr entsteht auch, wenn "nur" ein Entwurf gefertigt wird und die Beurkundung nicht vollzogen wird.
Ob die Höhe der geltend gemachten Forderung korrekt ist, kann ich anhand der Schilderung nicht beurteilen und bedürfte einer genaueren Prüfung.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-