Recht & Justiz
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Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Eine mündliche Absprache reicht aus.
Sie zahlen einfach weiter die Raten und dann ist gut.
Die Bekannte müsste erst das Darlehen schriftlich kündigen, wenn sie das Geld auf einmal haben will.
Der Kündigung kann man dann auch widersprechen.
Es ist auch keine Strafbarkeit gegeben.
Eine Strafanzeige bringt ihr daher auch nichts.
Sie könnte das Geld anwaltlich einfordern - aber dann verweisen Sie auf die mündliche Ratenzahlung und zahlen auch weiterhin die Beträge, bzw. vereinbaren dann eben mit dem Anwalt eine Ratenzahlung.