Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Wenn Sie krank gerschrieben sind, dann macht es nichts, dass Sie nicht in der Werkstatt arbeiten. Wenn Sie krank geschrieben sind, dürfen Sie gar nicht arbeiten.
Anders aber kann es sein, wenn Sie nicht mehr zum Arbeiten in die Werkstatt gehen, obwohl Sie gesund sind und arbeiten könnten. Das könnte sich auf die Grundsicherung auswirken.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.