Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
wurde denn bei Bewirkung der Zuwendung ggf. notariell eine Anrechnung bestimmt bzw. vereinbart ?
Wann (Jahr) erfolgten denn die Zuwendungen ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sehr geehrte Fragestellerin,
ich möchte unser Gespräch nochmals zusammenfassen:
1) Schenkungen in den letzten 10 Jahren lösen sog. Pflichtteilsergänzungsansprüche aus. Dies wäre in Ihrem Fall 1/4.
2) Pro Jahr, welches seit der Schenkung vergangen ist, werden 10 % in Abzug gebracht. Dies heißt, Schenkungen, die 9 Jahre zurückliegen werden nur noch mit 10 %, bei 5 Jahren mit 50 % usw. angerechnet.