Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Die Erfolgsaussichten für die Geltendmachung eines Schadenersatzanspruches sind als äußerst mäßig wenn nicht gar als aussichtslos zu bezeichnen.
Zum einen ist die Bezifferung des Schadens nahe unmöglich. Zum anderen ist das Verschicken eines Briefes an eine falsche Adresse keine adäqate einen Schadenersatzanspruch auslösende Amtshandlung.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.