Recht & Justiz
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Guten Abend,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
Der Betreiber des Pfandhauses bzw. dessen Versicherung müssen den Schmuck im vollen Wert ersetzen.
Daher sollten Sie sich nicht mit 550 Euro abspeisen lassen.
Nehmen Sie sich einen Anwalt und lassen die Sache durchsetzen.
Der Wert des Schmucks steht Ihnen auch zu.