Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
wir befinden uns seit anderthalb Jahren in einem Adoptionsverfahren. Das betreffende Land - Indien - hat nun auch für bereits im Verfahren befindliche Bewerber ein Adoptionsgutachten gefordert.Wir haben damit ein "Institut" in Köln beauftragt. Das Institut scheint, wie wir zwischenzeitlich festgestellt haben, nur aus der institutsleitenden Psychologin und zwei Sekretariatskräften zu bestehen.Indien hatte zwischenzeitlich eine Frist zur Einreichung der Gutachten bis 31.03. gesetzt. Die Adoptionsanträge von Bewerbern, die die Gutachten nicht rechtzeitig einreichen, werden storniert. Nachdem wir dies der Gutachterin mitgeteilt haben, wurde es plötzlich komisch. Wir standen unter erheblichem Zeitdruck, weil das Gutachten noch beglaubigt, überbeglaubigt und übersetzt werden musste. Das Gutachten war angeblich fertig, es durfte aber nicht gegen Barzahlung abgeholt werden. Die Kontodaten wurden auch auf mehrfache Bitte nicht mitgeteilt. Als wir extra nach Köln gefahren sind, wurde uns auch dort die Herausgabe verweigert. Eine dabei versprochende Übergabe einige Tage später wurde wieder abgesagt. Schließlich erreichte uns - mit dreiwöchiger Verspätung! - eine mit einem rückdatierten PC versendete Mail mit der Rechnung, die nun plötzlich dreimal so hoch war, wie vor Erstellung des Gutachtens - leider nicht schriftlich - vereinbart.Wir hatten ein Angebot für eine umfängliche Begutachtung von einer anderen Gutachterin, die einen ganzen Tag gedauert und rd. 800 € gekostet hätte. Die Begutachtung dieses "Institutes" hat eine Stunde gedauert und schlussendlich über 1.000 € gekostet.Die Übersetzerin hat uns hinterher berichtet, dass sie in letzter Zeit schon mehrfach von ähnliche Fällen gehört hat, in denen die Zeitnot ausgenutzt wurde, um Gutachten erst nach der Zahlung überhöhter Rechnungen herauszugeben.Nun meine Frage: können wir gegen die Gutachterin vorgehen? Wenn ja, wie schätzen Sie die Erfolgschancen ein?Mit freundlichen Grüßen ***
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie können gegen die Gutachterin vorgehen. Sie müssten aber das Gericht davon überzeugen, dass die Gutachterin eine Zwangslage bei Ihnen ausgenutzt hat, um Sie zur Zahlung einer überhöhten Rechnung zu bewegen. Das ist natürlich nicht einfach, so etwas nachzuweisen, wenn es keine schriftliche Vereinbarung über den ursprünglichen Preis gibt. Aber einer von Ihnen könnte z.B. Zeuge im Prozess sein. Für Sie spricht im übrigen auch das merkwürdige Verhalten des Instituts.
Sie werden nur bis zum 31.3. keine gerichtliche Klärung herbeigeführt bekommen. Denkbar wäre, die überhöhte Rechnung zu zahlen, um an das Gutachten zu kommen, und dann einen Teil des Rechnungsbetrages zurückzuklagen, weil der Preis höher war als vorher vereinbart. Aber wie gesagt, das müssten Sie beweisen können.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
Wie kann ich noch helfen, besteht weiterer Klärungsbedarf?Gerne stehe ich für Rückfragen zur Verfügung.Ansonsten denken Sie bitte daran, über das Bewertungssystem eine positive Bewertung (Klick auf 3-5 Sterne) zu hinterlassen, um den von Ihnen eingesetzten Betrag für meine Vergütung freizugeben. Sie können auch nach der Bewertung jederzeit sehr gerne Nachfragen stellen.Vielen Dank für Ihre Mühe!