Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank, ***** ***** sich an justanswer gewandt haben.
Sie können gegen den Strafbefehl Einspruch einlegen und diesen auf die Rechtsfolgen beschränken. Dann teilen Sie dem Gericht ihr durchschnittliches Nettoeinkommen und die Höhe Ihrer Verbindlichkeiten Miete usw. mit und dann wird die Tagessatzhöhe entsprechend angepasst.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und freue mich immer über eine Bewertung mit 3-5 Sternen, weil nur in diesem Fall bekomme ich von dem Portalbertreiber meine Vergütung.
Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
Ja genau, Sie legen das normale Arbeitseinkommen zugrunde und weisen daraufhin, dass Ihr Einkommen nur vorübergehend wegen Mehrarbeit erhöht ist. Wenn Darlehen noch zu bedienen sind, legen Sie das dar und ganz wichtig ist, dass Sie Ihre Unterhaltspflichten ( Frau, Kinder usw.) angeben. Auch wenn irgendwelche Kredite laufen, diese bitte angeben.
Sollte ich alle Fragen besntwortet haben, freue ich mich über eine Bewertung.