Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Da es sich um einen Mangel am Gemeinschaftseigentum handelt, muss in einer Eigentümerversammlung entschieden werden, wie mit dem Mangel verfahren wird.
Ein einzelner Eigentümer kann hier keine rechtssichere Entscheidung treffen, da eben jeder Eigentümer die Beseitigung des Mangels verlangen kann.
Somit es es Sache der Hausverwaltung, die Eigentümer in dieser Sache zu einer Entscheidung anzuleiten.
Auch sollten Sie sich nicht vorschnell mit dem Argument der "unverhältnismäßigen" Beseitigung abspeisen lassen. Die Hürden hierfür sind nicht unerheblich.
Faktisch gilt folgender Grundsatz:
Sie haben eine mangelfreie Sache gekauft und daher auch Anspruch auf eine Solche.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-