Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!
Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Ihre Lehrerin macht es sich da zu einfach. Das Leisten von seelischem Beistand ist etwas anderes, als die Teilnahme am Unterricht.
Sie können aufgrund Ihres Gesundheitszustandes nicht in der Lage sein, am Unterricht teilzunehmen, aber trotzdem eine seelische Unterstützung für Ihre Freundin sein. Das sind zwei unterschiedliche Dinge.
So erfordert die Teilnahme am Unterricht und insbesondere das Schreiben einer Klausur die Fähigkeit zur Konzentration, seelischer Beistand aber grundsätzlich nur die Anwesenheit.
Es kann also nicht Rechtens sein, Ihnen ohne eingehende Prüfung des Sachverhaltes einfach eine 6 zu geben. Die Lehrerin hat das Attest der Ärztin zu akzeptieren und damit auch den Umstand, dass Sie die Klausur aufgrund Ihres schlechten Gesundheitszustandes nicht mitschreiben konnten, Sie also entschuldigt waren.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.
Sehr gerne helfe ich weiter.