Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Ich bedaure Ihnen mitteilen zu müssen, dass Sie gegen den "Gewinner" des Ausschreibungsverfahrens nichts machen können.
So lange ein Insolvenzverfahren nicht über das Vermögen der GmbH eröffnet wird, ist diese voll rechtsfähig (bis zur Liquidation).
Auch ist es nicht unzulässig, dass eine Ein-Mann-GmbH am Markt agiert.
Der "bloße" Eintrag ins Schuldnerverzeichnis ist ebenfalls nicht schädlich bzw. begründet eine Aufhebung der Ausschreibung.
Nur wenn Sie nachweisen können, dass die abgegebenen Erklärungen nicht zutreffen, wäre die Ausschreibung hinfällig. Die Beweislast hierfür liegt jedoch bei Ihnen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-