Recht & Justiz
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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Sie können leider nicht sicher sein, dass die erste Einschätzung der Betriebsärtzin bestehen bleibt. Einen Bestandsschutz oder ähnliches gibt es da nicht. Aber ich denke, dass Sie darauf hoffen dürfen, und diese Nachuntersuchung nur eine Formalie ist.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.