Sehr geehrter Ratsuchender,
wie besprochen kann das Schreiben wie folgt lauten:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
auf Ihr Schreiiben vom... möchte ich wie folgt erwidern:
Ich bestreite den Abschluss des von Ihnen behaupteten Abo-Vertrages. Mangel geschlossenbem Vertrag besteht bereits meinerseits keine Zahlungspflicht.
Rein vosorglich fechte ich den angebliche geschlossenen Vertrag nach §§ 119,123 BGB wegen Irrtums und arglistigiger Täuschung an. Mir war bei einem Besuch Ihrer Internetseite zu keinem Zeitpunkt bewusst ein kostenpflichtiges ABO abzuschließen. Auch wurde ich nicht auf die Kostenpflicht und die vertragliche Bindung hingewiesen. Die Anfechtung hat zur Folge dass ein geschlossener Vertrag rückwirkend unwirksam wird und keine Zahlungspflicht entsteht.
Weiterin erkläre ich vorsorglich noch den Widerruf des Vertrages. Nach § 355 BGB hat der Widerruf ebenso zur Folge, dass der Vertrag rückwirkend unwirksam wird und keine Zahlungspflichten entstehen.
Sie haben daher sicher Verständis dafür, dass ich Ihrer Zahlungsaufforderung nicht nachkommen werde.
mit freundlichen Grüßen...."
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt