Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Die Gegenseite hat Sie mit hoher Wahrscheinlichkeit wegen unerlaubtem entfernen vom Unfallort gem. § 142 StGB angezeigt. Hiernach macht sich strafbar, wer einen Unfall verursacht (hier öffnen der Türe) und sodann sich vom Unfallort entfernt ohne seine Daten zur Feststellung zu hinterlassen.
Sie sollten den Ermittlungsbehörden daher unbedingt schriftlich mitteilen, dass Sie der Dame Ihre Daten angeboten haben (Versicherungsmarke), diese jedoch nicht darauf einging.
Dies verhindert, dass die Behörden den Sachverhalt aus der Anzeige als gegeben annehmen.
Weiter können Sie wegen den Beschimpfungen eine Gegenanzeige stellen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-