Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer und für den Nachtrag.
Aus Ihren Schilderungen ist zu entnehmen, dass Sie sich mündlich über alles Wesentliche geeinigt hatten und es nur noch an der schriftlichen Fixierung fehlte.
Da für diese Art Pachtvertrag keine Schriftform vorgeschrieben ist und somit auch ein mündlicher Vertrag wirksam ist. liegt leider ein wirksamer mündlicher Vertrag vor.
Zudem haben Sie einen Kaufvertrag geschlossen und auch dieser ist bindend.
Sie könnten allenfalls beide Verträge wegen Täuschung anfechten, fall Sie tatsächlich getäuscht wurden. Diese Anfechtung sollte auf jeden Fall schriftlich per Einwurfeinschreiben erfolgen. Folge einer wirksamen Anfechtung wäre die "Unwirksamkeit" des Vertrages.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Falls noch Fragen bestehen,stellen Sie diese bitte.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
das wäre dann aber abweichend von den tatsächlichen rechtlichen Voraussetzungen. Denn nach diesen liegt - wie beschrieben - ein Vertrag vor. Es sei denn Sie hätten sich mit dem Verpächter NICHT geeinigt, dann wäre kein Vertrag gegeben, denn die Einigung mit der jetztigen Pächterin reicht nicht.
Unabhängig davon liegt aber dennoch ein Kaufvertrag vor. Dieser besteht ggf. unabhängig vom Pachtvertrag und wäre bindend.
da wohl mit dem Verpächter keine Einigung erfolgte liegt mündlich kein Vertrag vor. Der Kaufvertrag ist bindend und - mit Ihren Worten - das Geld verloren.
Den Schlüssel sollten Sie demjenigen zurückgeben von dem Sie ihn erhalten haben.
nein ein allgemeines Rücktrittsrecht gibt es nicht. Nur für Verträge, die nicht unter Anwesenden geschlossen wurden, am Telefon, im Internet, gibt es ein Widerrufsrecht. In Ihrem Fall leider nicht !
genau so können Sie vorgehen.
vielen dank ***** ***** uns geholfen. wir werden jetzt so verfahren. mit freundlichen grüßen ***
Sehr geehrte Fragestellerin,
gern geschehen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen Abend und alles Gute.
Abschließend möchte ich Sie nochmals bitten, eine Bewertung abzugeben. Herzlichen Dank hierfür.
haben Sie noch Fragen ? Falls nicht bitte ich Sie, eine Bewertung abzugeben, um damit meine Arbeit zu honorieren. Es entstehen Ihnen hierduch keine Extrakosten. Vielen Dank für Ihre Fairness !