Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Der besagte Betrag in Höhe von € 500,00 kann nur verlangt werden, wenn dies im Rahmen einer Reservierungsvereinbarung festgesetzt wurde.
Ansonsten kann der benannte Betrag nicht verlangt werden. Eine Reservierung ist eben kein Kaufvertrag, weshalb eine vertragliche Verpflichtung nicht eintritt.
Eine Reservierung wird regelmäßig im Wege der Kundenfreundlichkeit getätigt.
Sie können daher den eingeforderten Betrag mangels bestehender Rechtsgrundlage verweigern.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-