Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Sie können eine Zahlung des eingeforderten Betrages strikt ablehnen.
Das Verhalten der Gegenseite stellt fast schon einen Betrug nach § 263 StGB dar.
Denn Sie haben die Tat nicht begangen. Wenn man Ihnen nun nach so vielen Jahren einen entsprechenden Betrag "abzuerpressen" versucht, kann dies eine Straftat darstellen, welche Sie zur Anzeige bringen können. Zeigen Sie dies dem Inkassobüro an.
Darüber hinaus wäre die Forderung wegen Verjährung (auch bei tatsächlichem Geldverbrauch Ihrerseits) nicht mehr einforderbar, vgl. §§ 195,199 BGB. Auch eine Forderung aus unerlaubter Handlung verjährt nach 3 Jahren, wenn diese nicht tituliert ist.
Weiter können Sie mit der Hinzuziehung eines Rechtsanwalts drohen, der Ihre Interessen wahrnimmt.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-