Recht & Justiz
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Ich habe mir am 11.06.2016 ein Fahrzeug gekauft (PKW-US-Reimport) Das Fahrzeug wurde nicht von mir importiert sondern hatte hier in der Nähe schon einen deutschen Vorbesitzer. Nun konnte ich über Carfax feststellen, dass bereits in den USA ein Totalschaden in der Historie festgelegt wurde und es steht drin, dass die aktuellen Kilometer nicht mehr festgestellt werden können. (Als Grund wird angegeben, dass es entweder zurückgestellt wurde oder aber das Tacho defekt war) Aufjedenfall würde ich gerne wissen, wie meine Chancen stehen, hier zu Klagen, wenn in meinem Kaufvertrag eindeutig "unfallfrei" angekreuzt wurde und auch festgestellt wurde, dass eine Menge der Karosserie nichtmehr mit dem Ursprungslack zusammenhängen.
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für die Nutzung von Justanswer.
Wenn in einem Kaufvertrag falsche Angaben gemacht wurden, wie bei Ihnen, dass unfallfrei angekreuzt und somit der Unfall verschwiegen wurde, liegt eine sog. arglistige Täuschung des Verkäufers vor. Diese arglistige Täuschung führt dazu, dass Sie das Recht haben, den Kaufvertrag anzufechten (§§ 123,124 BGB). Diese Anfechtung muss binnen eines Jahres erfolgen.
Folge der Anfechtung ist, dass der Kaufvertrag "nichtig" wird und somit der Verkäufer das Fahrzeug zurücknehmen und Ihnen den Kaufpreis zurückzahlen muss.
Ich hoffe, Ihnen einen Überblick gegeben zu haben. Falls noch Fragen bestehen,stellen Sie diese bitte.
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
die Jahresfrist beginnt gem. § 124 BGB mit dem Zeitpunkt, wo die Täuschung entdeckt wird. Wäre dennoch die Jahresfrist versäumt, wäre eine Anfechtung leider nicht mehr möglich.
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