Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Nach Ihrer Schilderung verlängert sich der Vertrag "automatisch" zum Jahresende, wenn nicht gekündigt wird. D. h. nur im Fall einer rechtzeitigen Kündigung durch eine Partei wird der Vertrag gelöst. Somit ist davon auszugehen, dass der Vertrag bis heute fortbesteht, wenn der Vermieter nicht außerordentlich aufgrund der Mietrückstände gekündigt hat.
Partei des Mietvertrags sind Sie. Hierdurch ändert sich auch durch eine Untervermietung nichts, da der Vermieter den geschlossenen Mietvertrag fortgelten lassen will.
Das Vertragsverhältnis ist also wie folgt anzusehen: Vermieter / Mieter (Sie) / Untermieter.
Direkter Schuldner aus dem Mietverhältnis sind daher Sie. Und Sie kann der Vermieter auch gerichtlich in Anspruch nehmen auf Mietzahlung. Dass der Untermieter bis dato direkt an den Vermieter bezahlt hat ändert hieran nichts und stellt nur einen verkürzten Zahlungsweg dar.
Erst wenn nachgewiesen werden kann, dass der Vermieter mit dem Untermieter einen neuen Vertrag abgeschlossen hat, würde sich an dieser rechtlichen Beurteilung etwas ändern.
Ich bedaure Ihnen keine positivere rechtliche Einschätzung übermitteln zu können, würde mich jedoch gleichwohl über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Bemühungen und die Vornahme meiner rechtlichen Ausführungen freuen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-