Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Sie können den Hund von Ihrem Ex-Freund heraus verlangen. Rechtsgrundlage ist § 985 BGB.
Tiere werden nach § 90a BGB wie "Sachen" behandelt. D. h. es finden die rechtlichen Vorgaben über die Herausgabe einer Sache Anwendung.
Wenn Sie genug Zeugen haben, die bezeugen können, dass es sich um Ihren Hund handelt und Sie diesen bereits vor der Beziehung hatten, dürften Sie im Streitfall auch vor Gericht obsiegen.
Gehen Sie zunächst wie folgt vor:
Setzen Sie Ihrem Ex-Freund eine Frist zur Herausgabe des Hundes. Das Schreiben sollte nachweisbar zugegangen sein (am besten vorab per Telefax und sodann per Einwurf-Einschreiben).
Lässt er diese Frist verstreichen kommt er nach § 286 BGB in Verzug. Hierdurch hat er auch die Kosten zu tragen, die bei einer Rechtsverfolgung entstehen.
Wenn Sie sodann einen Rechtsanwalt für das Herausgabeverlangen einschalten, können die Kosten Ihrem Ex-Freund in Rechnung gestellt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
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Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-