Recht & Justiz
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bin seit 1995 geschieden,bin Beamter damals wurden ca. 19 000 DM versorgungsausgleich ausgerechnet. Zahle bis jetzt ca. 400 € momatlich .der erechnete Betrag ist ja schon mehrfach beglichen ,muss ich das ein lebenlang so weiter zahlen ? bin im Ruhestand meine Ex Frau noch nicht in Rente . Danke
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r)!Besten Dank für Ihre Frage, zu der ich Ihnen gerne Auskunft gebe wie folgt.
Da Ihre Ex-Frau noch lebt, kommt eine Rückgängigmachung des Versorgungsausgleiches leider nicht in Betracht.
Nur wenn der vom Versorgungsausgleich begünstigte Ex-Ehegatte verstirbt, bevor er in den Genuß der ihm übertragenen Rentenanwartschaften gekommen ist, also bevor er Rente bezieht, kann der Versorgungsausgleich rückgängig gemacht werden.
Bitte fragen Sie nach, wenn weiterer Klärungsbedarf besteht.Sehr gerne helfe ich weiter.
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