Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
kann ich meinen Partner aus der u Haft raus holen gegen eine Kaution
Sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank, ***** ***** sich an justanswer gewandt haben.
Prinzipiell ist das möglich. Aber nur, wenn der Haftbefehl ausschließlich wegen Fluchtgefahr erlassen wurde. In dem Fall kann von weiterUntersuchungshaft gem § 116 StPO abgesehen werden.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung und freue mich immer über eine Bewertung durch Anklicken von 3-5 Sternen Sternen.
Beste Grüße
Ralf Hauser, LL.M.
Rechtsanwalt
die angemessene Sicherheit liegt im Ermessen des Gerichts. Das kann Ihnen keiner vorher beantworten.
Ihr Freund muss dies bei Gericht beantragen.
Beste Grüsse
Am einfachsten ist es, wenn mit dem Haftrichter Kontakt aufgenommen wird. Dieser entscheidet darüber, ob der Haftbefehl gegen angemessene Sicherheit ausgestzt werden kann.
Sehr gerne,
Ich würde mich über eine positive Bewertung durch Anklicken von 3-5 Sternen freuen, weil nur in diesem Fall bekomme ich von dem Portalbetreiber meine Vergütung.
bitte vergessen Sie das Bewerten nicht.