Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Nicht Sie benötigen ein Gesetz bzw. eine Rechtsgrundlage, dass Sie Holzfenster verbauen müssen, sondern die Behörde, die hier eine Forderung bzw. Auflage an Sie hat, muss diese rechtlich begründen.
Dies können Sie schriftlich verlangen.
Die Entscheidung der Behörde (nebst Begründung und Rechtsgrundlage) ist sodann rechtlich überprüfbar.
Insbesondere darf diese nicht willkürlich ergehen.
Ihr nächster Schritt wäre daher unter Fristsetzung von 14 Tagen eine solche Begründung einzufordern. Gerne dürfen Sie sich sodann wieder mit diesem Schreiben an mich wenden.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-