Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Ich bekomme von verschiedenen Fake Profilen Hinweise, dass man Freund mich betrügt. Keine Beleidigungen etc. Derjenige hat mir auch schon einen Brief ans Auto geheftet. Aber auch wieder nur Behauptungen ich würde angelogen werden. Auch keine Beleidigungen. Aber es gleicht echtem terror. Jeden Tag mehrere Nachrichten. Kann ich da rechtlich was machen? Anzeigen?
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Ja, Sie können eine Strafanzeige stellen. Als Straftatbestand kommt u. a. § 238 StGB in Frage. Dort heißt es u.a.:
" Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung schwerwiegend zu beeinträchtigen, indem er beharrlich ... unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht."
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Ausführungen würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
ja, das wäre eine Strafanzeige gegen unbekannt.
Ob die Person Recht hat oder nicht, ist für § 238 StGB irrelevant.
Auf Anfordern der Polizei ist auch die IP-Adresse herauszugeben.
Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.
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Sollten Sie noch Hilfe zu dieser Problemstellung benötigen, zögern Sie nicht, weitere kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Mit vielem Dank für Ihre Nutzung von JustAnswer.
die Anzeige hätte schriftlich gestellt werden sollen.
Hierdurch kann man Sie nicht einfach "weg schicken", sondern muss der Sache nachgehen.
Sodann müssten Sie einen Spezialisten mit der Ermittlung des Absenders der Nachrichten beauftragen.
Wenn Sie den Namen haben, können Sie gegen denjenigen rechtlich vorgehen.
Ohne konkreten Ansprechpartner ist ein rechtliches Vorgehen schwierig.
ich bedaure, dass Sie mit meinen Ausführungen nicht zufrieden sind und gebe daher die Frage gerne zur Beantwortung an einen anderen Experten frei.
Guten Abend,
kann ich Ihnen noch weiterhelfen?
Naja, was heißt, kein Straftatbestand. Da macht es sich die Polizei wieder verdammt einfach.
Es handelt sich ja schon um Nachstellung nach § 238 StGB.
Man sollte auf jeden Fall Anzeige erstatten und auch darauf achten, dass die Polizei ermittelt.
Da man aber den Täter wohl noch nicht genau kennt, kann nur Anzeige gegen Unbekannt erstattet werden.
Ja der Aufwand wäre natürlich enorm.
Das ist ja das schlimme, dass immer erst etwas passieren muss.
Im Zweifel bleibt Ihnen da nur, selbst aktiv zu werden und zB Studenten zu aktivieren, die die IP ermittel oder einen Detektiv beauftragen.
Nein.
Die Straftat ist gewiss nicht gering.
Aber die Polizei wird im Zweifel nichts machen - warum auch immer - sicher aufgrund Überlastung.
Sie machen sich nicht strafbar, wenn man selbst aktiv wird.
Ja, Strafsache gegen Unbekannt.
Und es handelt sich um Stalking / Nachstellen nach § 238 StGB.
Wenn man die IP Adresse hat, kann man über den Provider den Anschlussinhaber und damit vermutlich den Täter ermitteln.
Kommt drauf an wen; aber in der Regel ist dies nicht strafbar.
Ja, das ist kein Problem und nicht strafbar.