Recht & Justiz
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Ein Bekannter hat mit Hilfe eines externen Untenehmens einen ambulanten Pflegedienst aufgebaut. Die Erstellung der Homepage, Visitenkarten, wie auch die Werbung auf den Autos wurde von der Externen Firma weitervergeben. Nun Endet die Zussamenarbeit mit dieser externen Firma. Diese Beansprucht nun sämtliche Rechte an Logo und Homepage für sich. Ebenso die Bildrechte für ein älteres Ehepaar das auf den Broschüren und Autos zu sehen ist. Dieses Paar sind, wie sich jetzt herausstellte, die Schwiegereltern des Inhabers der externen Firma und wurden für die Aufnahmen auch bezahlt. Des weiteren blockiert die externe Firma Abrechnungsprogramme da es Lizenzen die mein Bekannter bezahlt hat auf die externe Firma gemeldet hat und nicht auf die des Auftraggebers (mein Bekannter). Was kann man da machen? Hat man überhaupt eine Chance. Fakt ist wenn das durchgezogen wird ist die Firma am Ende da alles neu gemacht werden muss, keine Abrechnungen mehr erstellt werden können usw.
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Dr. Traub
-Rechtsanwalt-
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Maßgeblich ist, was im Verhältnis Bekannter und externe Firma bzgl. der jeweilige Beauftragung Bilder, Homepage etc. vereinbart wurde.
Hat Ihr Bekannter klargestellt, dass die besagte Unternehmung für ihn die jeweiligen Steps vornehmen sollte und hat er die entsprechende Erstellung auch jeweils bezahlt, hat er Anspruch auf Übertragung. Denn die externe Unternehmung hat dann einen Vermögenswert erhalten, für den Sie nichts bezahlt hat (u. a. Übertragung nach den §§ 812 ff. BGB.).
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