Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Gerne will ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts beantworten und Ihnen bei Ihrem Anliegen weiterhelfen.
Bei dem übermittelten Vertrag handelt es sich um einen Schutzvertrag, Kaufvertrag und Übernahmevertrag. So ist der Vertrag auch überschrieben.
D. h. es wurde in Ihrem Fall ein verbindlicher Vertrag geschlossen. Ein Rücktrittsrecht ist nicht vorgesehen.
Im Vertrag steht auch keine Verpflichtung des Verkäufers, dass dieser innerhalb einer bestimmten Frist ein Gesundheitszeugnis übermitteln muss.
Wenn der Vertrag bei dem Verkäufer unterschrieben wurde, besteht nur noch die Möglichkeit der Anfechtung des Vertrags wegen Irrtum über vertragswesentliche Umstände.
Hier läge jedoch die Beweispflicht bei Ihnen.
Insgesamt erachte ich die Lösung vom Vertrag als schwierig.
Ich bedaure Ihnen keine positivere rechtliche Einschätzung übermitteln zukönnen, würde mich jedoch gleichwohl über eine positive Bewertung Ihrerseits (anklicken von 3 bis 5 Bewertungssternen) für meine Bemühungen unddie Vornahme meiner rechtlichen Ausführungen freuen.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-