Recht & Justiz
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Sehr geehrter Fragesteller,
was war denn der genaue Grund für die "Wegnahme" ?
Mit freundlichen Grüßen
RA Grass
Sehr geehrte Fragestellerin,
könnten Sie ggf. noch den Beschluss des Gerichts zur Verfügung stellen ?
Sehrgeehrte Fragestellerin,
danke für die Nutzung von Justanswer und die Überlassung des Dokuments.
Wie sich aus den gerichtlichen Unterlagen ergibt kann nur der Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt werden an dessen Ende das Gericht eine neue Entscheidung treffen muss. Sie sollte also Ihren Widerspruch auch mit Antrag auf mündliche Verhandlung überschreiben.
Inhaltlich ist die sache leider schwierig. Allein durch Ihr Schreiben werden Sie das Gericht nicht vom Gegensteil überzeugen können. Hier brauchen Sie professionelle Unterstützung, denn es gilt das Gutachten "weg zu bekommen". Dies kann im Grunde nur durch ein medizinisches Gegengutachten und durch Entwertung des vorliegenden Gutachtens erfolgen. Für diese beiden Möglichkietne btauchen Sie die Unterstützung von Ihrem/einen Arzt, der die Angaben des Gutachters widerlegt und einen RA, der Sie hierbei unterstützt. Nur so werden Sie eine Chance haben. Also besorgen Sie sich unbedingt die benötigte Unterstützung !
Ich bedaure, Ihnen keine positive Nachricht geben zu können und hoffe gleichwohl, Ihnen behilflich gewesen zu sein und darf um Bewertung der Antwort bitten. Vielen Dank !
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