Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr wahrscheinlich war das Verfahren durch Ihre Säumnis schon in einem Stadium, in dem Anklage erhoben wurde. Sie schreiben ja selbst, dass Sie dem Amtsgericht geschrieben haben. Kann es sein, dass Sie damals schon einen Strafbefehl erhalten haben? Sie schreiben, dass Sie darum gebeten habe, von einer hohen Geldstrafe abzusehen. In dem Fall wird aus einem Strafbefehlsverfahren ein Hauptsacheverfahren. Die Sache muss also verhandelt werden. Sehen Sie es daher als Chance, Ihre Sicht des Sachverhaltes noch einmal in Ruhe erklären zu könne und das Gericht davon überzeugen zu können, dass ein strafbares Verhalten nicht vorliegt.
M.E. brauchen Sie nach Ihrer Sachverhaltsschilderung jedoch keine Angst haben. Sie haben aus persönlichen Gründen die Tasche vorerst nicht bezahlt. Dies ist zwar nicht korrekt, aber ein Vorsatz wird man Ihnen daraus nicht anlasten können. Sie sollte daher zum Termin erscheinen und dort die Sachlage erklären. Nehmen Sie nötigenfalls auch Unterlagen mit, die bestätigen, dass Sie in der Zeit gesundheitlich angeschlagen waren. Ein Attest wäre prima. Nach Ihrer Schilderung können Sie durchaus das Gericht um Freispruch bitte. Ein vorsätzlicher Betrug liegt nicht vor.
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K. Nitschke
Rechtsanwältin