Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihre Frage beantworten.
Ihre Freundin hat mit hoher Wahrscheinlichkeit über ein Onlineportal ein Kredit beantragen wollen und hierbei einen Vermittlungsantrag zur Kreditsuche abgeschlossen.
Hieraus resultieren die eingeforderten € 297,50.
Eine Kündigung hilft Ihnen in diesem Falle nicht weiter, da diese - sofern eine Kündigung überhaupt möglich ist - erst am Ende der Laufzeit greift. Die Gegenseite wird daher weiterhin die Zahlung einfordern.
Aus rechtlicher Sicht muss Ihre Freundin die abgegebene Erklärung, die zum Vertragsschluss geführt hat, nach den §§ 119 ff. BGB anfechten. Hierdurch wird ein möglicherweise geschlossener Vertrag rückwirkend beseitigt.
Dieses Anfechtungsschreiben sollte vorab per Telefax und sodann per Einwurf-Einschreiben (zum Zwecke der Nachweisbarkeit) übermittelt werden.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-