Sehr geehrte(r) Fragensteller(in),
vielen Dank für die Nutzung von JustAnswer. Gerne will ich Ihre Frage beantworten.
Findet sich im Mietvertrag keine Regelung zur Tierhaltung, ist die Tierhaltung und damit auch der Besuch eines Tieres dem Mieter gestattet, soweit mit dem Besuch keine Gefahren oder Belästigungen für die benachbarten Mieter oder die Mietsache zu erwarten sind.
Der Vermieter kann es daher grundsätzlich nicht verbieten, dass Besucher des Mieters einen Hund in die Mietwohnung mitbringen (AG Aachen WuM 1992, 432).
Dies gilt umso mehr, wenn im Rahmen einer Interessenabwägung auch noch zu berücksichtigen ist, dass der Hund für Sie therapeutische Wirkung hat.
Ich hoffe, Ihre Frage hinreichend beantwortet zu haben. Für weitere Fragen stehe ich über den Button "Experten antworten" zur Verfügung.
Über eine positive Bewertung Ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Traub
-Rechtsanwalt-