Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Grundsätzlich ist ein vor Gericht geschlossener Vergleich rechtskräftig, und es existiert auch keine 14-tägige Widerrufsfrist oder ein Widerspruchsrecht.
Allerdings können gerichtliche Vergleiche auch unter einem ausdrücklichen Vorbehalt des Widerrufs innerhalb einer bestimmten Frist geschlossen werden. Die Parteien eines Vergleiches sind völlig frei darin, einen solchen Widerrufsvorbehalt zu vereinbaren. Eine solche Regelung wird dann auch in den Text/Wortlaut des Vergleiches aufgenommen.
Die Parteien des Vergleiches haben dann die in dieser Widerrufsvorbehaltsregelung konkret bestimmte Bedenkzeit (in der Regel 14 Tage), und sie können in diesem Zeitraum von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen.
Das bedeutet also in Ihrem Fall: Sollte in dem Vergleich ausdrücklich ein solcher Widerrufsvorbehalt aufgenommen sein, so können Sie den Vergleich innerhalb der dort festgelegten Widerrufsfrist auch widerrufen.
Enthält der Vergleich aber keinen Widerrufsvorbehalt, so ist dieser rechtskräftig.
Geben Sie bitte abschließend Ihre positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab (klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfragen ("Dem Experten antworten") haben.
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt