Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.In das Führungszeugnis werden nur Veurteilungen zu Geldstrafen aufgenommen ab 91 Tagessätzen sowie Verurteilungen zu Freiheitsstrafe oder Strafarrest von mehr als drei Monaten.Dies folgt aus § 32 Absatz 2 Nr. 5 a) BZRG:http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/__32.htmlIn Ihrem Fall ist aber lediglich der Entzug der Fahrerlaubnis erfolgt! Dieser Entzug der Fahrerlaubnis wird NICHT in das Führungszeugnis aufgenommen.Es ist demgemäß von vornherein kein Eintrag in Ihr Führungszeugnis erfolgt.
Geben Sie bitte abschließend Ihre positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab (klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfragen ("Dem Experten antworten") haben.
Vielen Dank!
Mit freundlichen GrüßenKristian HüttemannRechtsanwalt
Gern geschehen!
Geben Sie dann bitte abschließend Ihre positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab (klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfragen ("Dem Experten antworten") haben.
Haben Sie denn nun noch Nachfragen? Gern können Sie nachfragen ("Dem Experten antworten")!
Geben Sie bitte andernfalls Ihre positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab. Ihre Frage ist ausführlich mit einem für Sie günstigen Ergebnis beantwortet worden!
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ich hoffe, ich konnte Sie bei der Lösung Ihres Problems unterstützen.
Über ein Feedback in Form einer positiven Bewertung, die Sie sehr schnell und einfach über die Bewertungssterne (3-5 Sterne) abgeben können, würde ich mich sehr freuen.
Sollten Sie noch Hilfe benötigen, zögern Sie nicht, kostenlose Nachfragen zu stellen. Setzen Sie dazu bitte den bisherigen Frageverlauf mittels der TextBox ganz unten einfach fort.
Vielen Dank für Ihre Nutzung von JustAnswerKristian HüttemannRechtsanwalt