Kunde:
hat geantwortet vor 1 Jahr.
Sehr geehrter Hr. Schwerin,
in meiner Anfrage vom 30.09.2016 hatte ich schon in groben Zügen mein Anliegen hinsichtlich eines Erbvertrages geschildert.
Sicherlich haben Sie gesehen, dass sich bereits ein RA Roth gemeldet hatte. Siehe auch meine Antwort dazu.
Sollten Sie anderer Meinung als er sein, so können Sie mich gerne hinsichtlich eines Erbvertrages und dessen Entwurf beraten. Allerdings unter der Prämisse, dass keine nochmalige Zahlungsverpflichtung an mich gestellt wird, denn die Äußerung von RA Roth betrachte ich nicht als anwaltliche Beratung.
Wie und was genau in dem Erbvertrag geregelt werden kann oder sollte ist mir im Detail nicht klar, sonst würde ich nicht anwaltlichen Rat nachfragen.
Der Onkel meiner Frau und wir wollten in dem Vertrag eben geregelt haben, dass wir, insbesondere meine Frau, die Pflege für ihn bis zu seinem Tod sicherstellen. (Meine Frau ist Krankenschwester.) (Er wird im Dez. 87 Jahre alt. ) Körperlicher und geistiger Zustand z.Z. noch gut bzw. den Alter entsprechend. Um diese Pflege gewährleisten zu können, wohnen wir nun gemeinsam in dessen Haus. Es sollten auch so Dinge geregelt werden, wie die Aufteilung der Kosten für Heizung, Strom anteilig 50 % etc. Lebensmittel 1/3 zu 2/3. Wir sind der Meinung, dass fixe Kosten, welche unabhängig davon entstehen, ob wir hier wohnen oder nicht vom Onkel zu tragen sind. Zum Beispiel Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Kaminreinigung. Etwaige Kosten für Reparaturen sind alleine vom Onkel zutragen, da wir nicht sicher sind, ob wir letztendlich erben werden. Falls nämlich wir die Pflege nicht sicherstellen können, wegen Krankheit oder Unfall, so dient dem Onkel letztendlich die Immobilie, um die Kosten für eine eventuelle Unterbringung im Pflegeheim sicher zu stellen. So zumindest ist seine Vorstellung.
Andererseits sollte es nicht so sein, dass wir ihn eine Zeit lang pflegen und versorgen, (Wäsche waschen, Einkaufen, zum Arzt bekleiden, Kochen, Rasen mähen etc.) auf einen Teil unserer Freiheit, unseren alten Freundes- u. Bekanntenkreis verzichten, um dann entschädigungslos wieder zu gehen, weil die Pflege nicht mehr sichergestellt werden kann.
Ob diese Dinge alle in einen Erbvertrag gehören weiß ich nicht. Ist da eventuell ein separater Dienstleistungsvertrag erforderlich? Unsere Dienstleistung sollte bewertet werden, zum einen gegenüber dem Finanzamt, damit wir im Erbfall die Erbmasse um diesen Betrag der Dienstleistung reduzieren können. Da meine Frau nicht in direkter Linie Verwandt ist, fallen mindesten 20% Erbschaftssteuer an.
Ferner sollte auch der Onkel unsere Dienstleistung nicht ohne finanziellen Ausgleich in Anspruch genommen haben, wenn wir vielleicht nach einer unbestimmten Zeit die Pflege nicht mehr leisten können. Was kann da monatlich veranschlagt werden? Ohne Pflegstufe, mit Pflegestufe 1, 2 oder 3. Zur Zeit keine Pflegestufe, jedoch fallen Dienstleistungen wie Kochen, Waschen, Bügeln, Einkaufen, Fahrten zum Augenarzt, Urologe, Fußpflege, Sparkasse etc. an.
Ob dies so vertraglich fixiert werden sollte, oder ob es da noch Dinge gibt die wir nicht bedacht haben? Wenn es so weit kommt, dass wir beim Notar einen Erbvertrag ma*****, *****n würde ich schon gerne mit einem entsprechenden Entwurf erscheinen.
M f G