Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Grundsätzlich steht Ihnen ein Widerrufsrecht nur in Sonderfällen zu. Einmal wenn Sie den Vertrag über Fernkommunikationsmittel (Internet, Telefon, Fax,..) oder außerhalb der Geschäftsräume des Verkäufers geschlossen haben.
Ist dies nicht der Fall, so sind Sie an den Vertrag an sich gebunden.
Eine Auisnahme besteht allerdings dann, wenn Sie durch den Verkäufer arglistig getäuscht wurden. Eine arglistiget Täuschung nach § 123 BGB berechtigt Sie zur Anfechtung und Rückabwicklung des Vertrages.
Ob in Ihrem Falle eine arglistige Täuschung vorliegt ist fraglich. Dies ist dann der Fall, wenn die Händlerin die Schäden verharmlost hat oder die Schäden auf Ihre Nachfrage hin nicht korrekt dargestellt hat.
In diesem Falle können Sie sich vom Vertrag lösen.
Über eine positive Bewertung meiner Antwort würde ich mich sehr freuen!
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Schiessl
Rechtsanwalt