Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Wenn es nicht Ihr Name ist und Sie mit Ihrer Unterschrift den Rechtsverkehr täuschen wollen, ist dies eine strafbare Urkundenfälschung.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen und stehe für Rückfragen jederzeit gern zur Verfügung.
Geben Sie bitte abschließend Ihre positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab (klicken Sie hierzu auf die Bewertungssterne=3-5 Sterne), wenn Sie keine Nachfragen („Dem Experten antworten“) mehr haben.
Mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt