Das ist die Antwort, nachdem ich um mein Examen gebeten habe. Bitte um Übersetzung, so dass ich das auch verstehe.
nachfolgend die Grundlage für die Anforderung der Nachweise (Erlass des Nds. Sozialministeriums vom 17.02.2015 an meinen Chef):
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Harms, Katrin (MS)
Gesendet: Dienstag, 17. Februar 2015 14:30
An: Severloh, Lars
Cc: Spitzer, Malte (MS); Bartikowski, Sonja (MS); Riese, Daniela (MS)
Betreff: Neuausstellung Berufsurkunde - Erlass
Wichtigkeit: Hoch
Sehr geehrter Herr Severloh,
ich nehme Bezug auf das zwischen uns geführte Telefonat vom heutigen Tage.
Ich bitte Sie - wie in allen vergleichbaren Fällen zukünftig - wie folgt zu verfahren:
Beantragt jemand ein Ersatzdokument seiner Berufsurkunde, so richtet sich die Neuausstellung des Dokuments nach den Maximen des Widerrufs der Erlaubnis (vgl. § 2 Abs. 2 Satz 2 und 3), d. h. die Zuverlässigkeit muss vorliegen und die gesundheitliche Eignung kann vorliegen.
Begründung: Rechtlich ist der Verlust des Dokuments irrelevant, weil seine Ausstellung nicht konstitutiv ist. Wenn Sie die Neuausstellung verwehren, ist das rechtlich ein Widerruf der ursprünglich erteilten Erlaubnis.
Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Katrin Harms
Niedersächsisches Ministerium für
Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Referat 104
30159 Hannover
Bitte beantragen Sie das erweiterte Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde mit der Ihnen vorliegenden Bestätigung und senden mir die ärztliche Bescheinigung zusammen mit Ihrem Antrag zu.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrage
Harald Fietkau