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Olaf Götz
,
Rechtsanwalt, LL.M.
Kategorie:
Recht & Justiz
Zufriedene Kunden:
3038
Erfahrung:
Fachanwalt für Sozialrecht
48877684
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Olaf Götz ist jetzt online.
Ich habe folgendes Problem Ich habe eine Verurteilung
Kundenfrage
Hallo
ich habe folgendes Problem
Ich habe eine Verurteilung im Führungszeugnis stehen mit 50 Tagessätzen a 10€
darf sowas überhaupt im normalen Führungszeugnis stehen?
Wenn ja wie bekomme ich diesen Eintrag da raus?
Weil ich bin auf der Suche nach einem neuen Job und das kann mich ggf auf unbestimmte zeit arbeitslos machen oder?
benötige dringend Hilfe und Beratung
Gepostet:
vor 2 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
Olaf Götz
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrter/r Ratsuchende/r,
im Führungszeugnis sind Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen nicht aufzunehmen (§32 Nr.5a BZRG).
http://www.gesetze-im-internet.de/bzrg/BJNR002430971.html#BJNR002430971BJNG000601306
Dies gilt aber nur, wenn im Register keine weitere Strafe eingetragen ist. Es genügt bereits eine weitere Strafe, um die Strafe in das Führungszeugnis aufzunehmen. Dabei ist es auch ohne Bedeutung, ob die weitere Strafe ebenfalls nur eine kleine unter 90 TS Strafe war.
In dem Fall ist die Tilgung der Strafen abzuwarten, vgl. §§ 34 ff. BZRG.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
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