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daniela-mod
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Kategorie:
Recht & Justiz
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daniela-mod ist jetzt online.
Ich bin Angestellte in einer GmbH
Kundenfrage
ich bin Angestellte in einer GmbH, die unter anderem auch Autos kauft und verkauft.
und soll nun folgenden Fall bearbeiten:
Vor kurzem wurde ein gebrauchter Alfa Romeo von uns verkauft, bei dem der Käufer nun festgestellt hat,dass der Kilometerstand manipuliert worden ist. Der Käufer möchte nun vom Vertrag zurücktreten. Dies ist für uns auch in Ordnung, allerdings möchte der Käufer ,dass wir das Auto selber abholen. Dies ist uns im Moment aus Zeit- und Kostengründen noch nicht möglich. Wir wollen im gleichen Zuge auch den Verkäufer, von dem wir das Auto erworben haben anzeigen, da dieser uns nichts von der Manipulation des Kilometerstandes gesagt hat.
Welche Möglichkeiten habe ich nun, um die ganze Rückabwicklung zu verzögern?
Haben am 16.06. Post bekommen vom Anwalt des Käufers.
Vielen Dank vorab
Gepostet:
vor 2 Jahren.
Kategorie:
Recht & Justiz
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
vielen Dank für Ihre Anfrage, zu der ich gern wie folgt Stellung nehme.
Der Käufer des PKW ist unter den mitgeteilten Umständen berechtigt, den Vertrag wegen des manipulierten Tachometers rückabzuwickeln. Die Kosten für diese Rückabwicklung - hier also insbesondere die Abholung des PKW - fallen Ihnen zur Last, und nicht dem Käufer.
Allerdings haben Sie gegenüber dem Verkäufer des PKW, von dem Sie den PKW erworben haben, einen Freistellungsanspruch auf Übernahme der Kosten, die Ihnen durch die Abholung des PKW enstehen, denn der Verkäufer ist Ihnen wegen des arglistig verschwiegenen Mangels an dem PKW (manipulierter Tachometer) zur Leistung von Schadensersatz verpflichtet.
Sie sind daher zwar verpflichtet, im Verhältnis zu dem Käufer die Abholung auf Ihre Kosten zunächst zu organisieren, Sie haben aber sodann einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Verkäufer auf vollständige Übermahme dieser Kosten.
Gern stehe ich für Ihre Nachfragen über den Button
"Dem Experten antworten"
zur Verfügung.
Sollten Sie keine weiteren Nachfragen haben, geben Sie bitte Ihre
positive Bewertung
für die anwaltliche Beratung ab (einmal auf einen der lachenden Smileys/Buttons klicken).
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sie sind seit über einer halben Stunde online: Haben Sie denn eine Nachfrage, die ich nicht erhalten habe? Nutzen Sie dann bitte die Funktion "Dem Experten antworten".
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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Experte:
ra-huettemann
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Haben Sie denn noch Nachfragen? Gerne können Sie nachfragen über "Dem Experten antworten".
Seien Sie andernfalls so fair, und geben Sie eine positive Bewertung für die anwaltliche Beratung ab. Ihre Frage ist ausführlich beantwortet worden. Ich gehe davon aus, dass Sie auch nicht umsonst arbeiten!
Vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Kristian Hüttemann
Rechtsanwalt
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Experte:
daniela-mod
hat geantwortet vor 2 Jahren.
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
wir haben gesehen, dass Sie eine Antwort von einem Experten auf Ihre Frage bekommen haben.
Sie haben auf Ihrem Benutzerkonto ein Guthaben hinterlegt, welches durch klicken auf einen der Smilies an den Experten und JustAnswer freigegeben wird.
Mit dem Button „bewerten und bezahlen“ bestätigen Sie also nur die Freigabe, ohne erneut eine Zahlung leisten zu müssen.
Mit dem Button „dem Experten antworten“ können Sie Ihre Nachfragen stellen, bis Sie mit der Antwort zufrieden sind.
Vielen Dank.
Ihr JustAnswer Moderatorenteam
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