Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Angaben wie folgt beantworte:
1. Der Versicherungsvertrag besteht in der Regel mit einer anderen Gesellschaft, so dass die nicht verbrauchte Versicherungsprämie nicht automatisch erstattet wird. In der Regel ist die Bank als Begünstigter in dem Versicherungsvertrag ausgewiesen, so dass auch die nicht verbrauchte Prämie an die Bank unter Anrechnung auf die Darlehensverbindlichkeit überwiesen wird.
2. Kündigen Sie daher das Versicherungsverhältnis, da kein Versicherungsschutz mehr erforderlich ist. Fordern Sie weiterhin eine Abrechnung der Versicherung und Auskehrung des Betrages auf das Darlehenskonto.
3. Wenn möglich senden Sie das Kündigungsschreiben vorab per Fax an die Versicherungsgesellschaft.
Ich hoffe ich konnte Ihnen weiterhelfen.
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Viele Grüße