Recht & Justiz
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Vielen Dank für Ihre Geduld.
Ihr JustAnswer Moderatoren-Team
Sehr geehrte/r Ratsuchende/r,
es ist nach der Reform 2013 sogar unerheblich, ob Sie überhaupt ein empfangsbereites Gerät haben. Es reicht, eine Wohnung zu haben nach dem aktuellen Staatsvertrag.
Sie müssen also zahlen.
Über den Sinn und die Verfassungsmäßigkeit der Regelung wurde schon vielfach erfolglos gestritten.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen.
Wenn Sie keine Nachfragen mehr haben, geben Sie bitte eine positive oder neutrale Bewertung ab, denn nur dann erfolgt die Vergütung für die anwaltliche Beratung. Nach eine positiven Bewertung können Sie allerdings auch ohne weitere Zusatzkosten an dieser Stelle Nachfragen stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Darf die GEZ mir seid 2007 Rechnungen stellen obwohl ich noch kein einziges mal kontaktiert wurde?
Und wie viele Jahre darf die GEZ rückwirkend Geld verlangen?
Die rückwirkende Nachzahlung der GEZ-Gebühren kann sich gemäß § 4 Abs. 4 des Rundfunkgebührenstaatsvertrags maximal auf einen Zeitraum von drei Jahren ab Jahresende nach Fälligkeit des jeweiligen Beitrages erstrecken.
Sie müssen die Verjährung jedoch selbst aktiv in nachweibarer Form geltend machen.
Es können also noch Gebühren aus den Jahren 2012 oder später geltend gemacht werden, wenn die Bescheide erst aus 2015 stammen.
Gruß
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Vielen Dank.
Ihr JustAnswer Moderatorenteam