Recht & Justiz
der schnelle Weg zu Ihrer Antwort
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
handelt es sich um unwahre Behauptungen, die Sie in eine schlechtes Licht rücken, dann besteht die Möglichkeit, eine Strafanzeige wegen Verleumdung und/oder übler Nachrede zu erstatten.
Zudem können Sie verlangen, dass derartige Äußerungen unterlassen werden. Dieser Unterlassungsanspruch kann zunächst schriftlich gegenüber der Bekannten geltend gemacht werden oder, falls dies nichts hilft, könnte auch ein gerichtliches Unterlassungsverfahren geführt werden.
Bzgl. Facebook sollten Sie sich mit denen in Verbindung setzen und die Löschung dieser Veröffentlichungen unter Hinweis auf die Strafbarkeit (s.o.) und den zivilrechtlichen Unterlassungsanspruch fordern.
Ich hoffe, Ihnen behilflich gewesen zu sein und darf Sie um Bewertung der Antwort bitten. Falls sich noch Nachfragen ergeben, nehmen Sie bitte über "Experten antworten" Kontakt auf. Vielen Dank !
Mit freundlichen Grüßen RA Grass
Eine Anzeige über den RA ist nicht notwendig und auch nicht sinnvoll, weil mit Kosten verbunden.
Es reicht aus, wenn Sie die Anzeige selber bei der Polizei erstatten oder diese schriftlich an die Staatsanwaltschaft senden.
keine Ursache! bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Einfach nur den Chat wieder aufrufen.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und möchte Sie bitten, noch eine Bewertung abzugeben. Vielen Dank !